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projektleitung • fortbildung • beratung

 

 

I. Projektbeschreibung

 

Leitziele

Für Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, werden die Chancen auf eine Tatbewältigung und eine Rückkehr in das Alltagsleben wesentlich erhöht. 

 

Durch die Beschäftigung der Täter und Täterinnen mit ihrer Tat und den Tatfolgen für Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, werden diese angehalten, Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen und Opferempathie zu entwickeln für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. 

 

Das Projekt zielt in seiner Ganzheit darauf ab, Heilung und Wiedergutmachung für alle Beteiligten zu fördern und eine größere Akzeptanz für die Folgen von Straftaten zu erzielen. Das Ziel ist die erfolgreiche Wiedereingliederung von Opfern und Tätern als produktive Mitglieder sicherer Gemeinschaften (community building).

 

Voraussetzung

 

Die Durchführung des nachfolgenden Projektes, indem die Trennung in der Straftatverarbeitung zwischen Opfern und Tätern/Täterinnen aufgehoben wird, stellt eine hohe fachliche Herausforderung für alle beteiligten Fachkräfte dar. Der Erfolg eines restaurativen Justizprojektes ist maßgeblich davon abhängig, inwieweit es gelingt, einen gemeinsamen Vertrauensraum für die Betroffenen zu schaffen, in dem sie von ihren Taten und Tatfolgen erzählen können. Dieses Erzählen hat den Anspruch, zu wahrhaftiger und  authentischer Begegnung, Heilung und  Wiedergutmachung zu führen und dabei die Entwicklung von Opferempathie überhaupt erst zu ermöglichen. In diesem Raum haben Sicherheit, Achtsamkeit, Respekt und Vertrauen oberste Priorität. Nur so entsteht ein "heilender Raum", also der generische  Raum, in dem das „wunderbare Dritte“ entsteht und die Verschmelzung von Resozialisierung und zeitgleich die Verarbeitung von Tatfolgen im Sinne einer ‚Teilhabe am Leben‘ überhaupt erst möglich wird und geschehen kann. 

Die am Projekt beteiligten Organisationen und Disziplinen sprechen naturgemäß unterschiedliche Sprachen. Personen, die Opfer einer Straftat wurden und Täter und Täterinnen fühlen sich oft stigmatisiert und möchten und müssen mit ihrer Tatgeschichte und deren Folgen gesehen und wahrgenommen werden. Daraus ergibt sich eine besondere fachliche Herausforderung für die Projektleitung: Sie fungiert zum einen als interinstitutionelle Übersetzerin und strukturiert zum anderen den Gesamtprozess, in dem diese Begegnungen dann in bester Weise und mit guten Erfolgen stattfinden können. Dies kann nur unter dem Aspekt eines prozessorientierten Arbeitens und einer interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit in einem Kooperationsbündnis gelingen

 

Die bereits gesammelten praktische Erfahrungen aus den bisherigen Projekten speisen sich zusätzlich aus der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen, deren Interviews und Berichte in der Vergangenheit überaus wertvoll für den Gesamtprozess waren. Für eine erfolgreiche Durchführung des Projektes ist diese gewonnenen Expertise auch in Zukunft zwingend notwendig. Das prozessorientierte Wirken zieht sich auch im Folgenden durch das Handlungskonzept, sei es, um der speziellen Dynamik und den besonderen Herausforderungen in diesem Projekt sprachlich gerecht zu werden und um alle behördlichen Bedarfe in der konzeptionellen Umsetzung abzubilden. Das BoAS-Projekt muss prozesshaft, und am jeweiligen Bedarf einer Justizvollzugsanstalt orientiert, individuell begleitet und umgesetzt werden. Insgesamt beläuft sich das Projekt auf eine Dauer von 9-12 Monaten.

 

Ausgangslage

Der Ansatz der restaurativen Justiz verfolgt über den strafenden Grundgedanken des Strafrechts hinaus das Ziel der Befriedung und der Entwicklung aller Beteiligten. Der Strafvollzug hat - so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 21. September 2018 – 2 BvR 1649/17) - u.a. das Ziel der Resozialisierung von Straftäter und Straftäterinnen. Dabei drohen die Interessen der Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, vernachlässigt zu werden. Resozialisierung von Strafgefangenen und die Einbeziehung von Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, schließen sich jedoch nicht aus. Im Sinne einer sozialen Integration ergänzen sich diese vielmehr. Die Restaurative Justiz unterstreicht die Verantwortlichkeit der Täter ihre Handlungen zu ändern, und konzentriert sich auf die Bereitstellung von Hilfeleistungen für die Menschen, die Opfer einer Straftat wurden. 

Denn die fehlende Bewältigung eines Tatgeschehens und das fehlende Bewusstsein von Tatfolgen wirken sich negativ auf die Individuen und auf die Gesellschaft aus. 

 

Das Konzept von BoAS ist inspiriert durch das Sycamore Tree Project®, ein international anerkanntes Programm von Prison Fellowship International. In einer Evaluation der Sheffield Hallam University von 2009 durch S. Feasey und P. Williams wurde belegt, dass durch die Teilnehme an dem o.g. restorative justice Projekt die Faktoren, die eine Rückfälligkeit der Täter begünstigen, signifikant reduziert werden. Damit wurde auch die präventive Wirkung des Projektes belegt. 

 

Das Handlungskonzept wurde von Daniela Hirt als Projektleiterin in Trägerschaft des Vereins Konfliktschlichtung e. V. an die spezifischen Gegebenheiten in Deutschland angepasst, weiterentwickelt und von 2016 - 2020 in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg für Deutschland erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es dabei notwendig ist, eine externe Projektleitung einzusetzen, die keine Interessenvertretung einer der am Projekt teilnehmenden Personen bzw. einer der beteiligten Behörden ist. Von der Projektleitung werden alle Vor- und Nachgespräche und alle Gruppensitzungen in Kooperation mit den Fachdiensten geleitet. Flankierend steht sie bei Bedarf den Fachkräften der Justizvollzugsanstalt beratend zur Seite, koordiniert den Projektbeirat, betreibt die Öffentlichkeitsarbeit und erstattet Berichte. Das Einbinden regionaler Netzwerke von opferunterstützenden Einrichtungen ist ebenfalls Bestandteil des Handlungskonzeptes. 

 

Personenkreis der Teilnehmenden

Das Angebot richtet sich zum einen an Volljährige, die sich im geschlossenen oder im offenen Vollzug einer Justizvollzugsveranstaltung befinden. Zum anderen an volljährige Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind und an deren Angehörige. Der Kreis der Teilnehmenden ist erweiterbar um Personen aus dem Gemeinwesen, die interessiert sind, ihre Perspektive auf Tatfolgen und Straftaten mit einzubringen. Deren Teilnahme erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Ziel ist es, Inhaftierten und Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, eine zusätzliche Maßnahme der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der Tat anzubieten. Um einen Perspektivwechsel zu ermöglichen und Entwicklungsprozesse anzustoßen, können themenspezifische Schwerpunkte der Viktimologie und Kriminologie einbezogen werden. 

 

II. Konzeptionelle Umsetzung

 

II.1 Konzeptioneller Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage des Handlungskonzeptes basiert auf folgende Regelungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung: § 46a StGB und § 153a StPO Nr. 1 und Nr. 5 (in Verbindung mit § 46a StGB), § 153b StPO (vgl. § 46a StGB) und § 155a StPO.

 

         Teilnahmevoraussetzungen 

Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Es finden mit allen Beteiligten persönliche Vorgespräche statt. Voraussetzung für die Teilnahme der Inhaftierten an dem Projekt ist, dass sie grundsätzlich die Verantwortung für vergangenes und zukünftiges Handeln übernehmen wollen und bereit sind, sich mit den Tatfolgen für die Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, auseinandersetzen. Diese Personengruppe wiederum sollte in dem Verarbeitungsprozess der Tat schon fortgeschritten und durch ggf. vorausgehender therapeutischer Begleitung psychisch gefestigt sein. Sie sollten zudem in der Lage sein, das Tatgeschehen noch einmal zu schildern. Die Personen, die aus einem gesellschaftlichen Interesse heraus teilnehmen, sollten bereit sein, die eigenen Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven einzubringen. Die Anzahl der Teilnehmenden sollte 15 Personen nicht übersteigen. Das Verhältnis der jeweiligen Betroffenengruppengröße sollte angemessen sein. Eine Deliktähnlichkeit ist nicht zwingend notwendig.

 

Auswahlverfahren

Über eine breite Öffentlichkeitsarbeit und eine enge Zusammenarbeit mit den Kooperationseinrichtungen wird das Projekt bekannt gemacht. Die Auswahl der Inhaftierten erfolgt über den sozial- und psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalt. Den Inhaftierten werden dafür keine vollzuglichen Vorteile in Aussicht gestellt und das Strafverfahren sollte möglichst abgeschlossen sein. Wünschenswert sind vorausgehende Gruppenerfahrungen der Inhaftierten, aber es kommen auch Inhaftierte in Frage, die sonst nicht im Fokus stehen (Einbruch, (Internet-) betrug usw.) und ggf. noch keine anderen Maßnahmen durchlaufen haben Die Akquise der Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, erfolgt über die Kooperationseinrichtungen. Die ehrenamtlichen Personen aus dem Gemeinwesen können aus dem fachlichen Netzwerk gewonnen werden. 

 

         Methodischer Ablauf

  1. 1. Zunächst finden Einzelgespräche mit allen Teilnehmenden aus der jeweiligen Personengruppe statt, um die Voraussetzung für eine Projektteilnahme zu klären. 

  2. 2. Dann werden Gruppensitzungen durchgeführt, an denen die Beteiligten Personengruppen, Opfer und Ehrenamtliche wie Täter, getrennt voneinander teilnehmen. 

  3. 3. Anschließend werden die beteiligten Gruppen in gemeinsamen Gruppensitzungen zusammengeführt. 

 

Zeitlicher Rahmen

Die Gruppentreffen beinhalten mindestens 24 Stunden, die sich auf 12-14 Sitzungen von jeweils zwei Stunden verteilen. Für die gemeinsamen Abschlussgruppensitzungen sollten jeweils vier Stunden eingeplant werden. Hier werden anderthalb Stunden Vor- und Nachbereitung pro Gruppensitzung benötigt. Für jedes Vorgespräch mit den Teilnehmenden sind bis zu zwei Stunden mit einer halben Stunde Vor- und Nachbereitungszeit vorgesehen. Hinzu kommen zwei Gruppenveranstaltungen für die Gruppe der Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind und die Personengruppe aus der Gesellschaft von jeweils drei Stunden. Diese beinhalten eine Führung durch die Justizvollzugsanstalt mit anschließender Austauschmöglichkeit und eine Vorführung mit anschließender Besprechung des Films „beyond punishment“ von Heribert Siegel.  Für die Einberufung eines Projektbeirates, für die Öffentlichkeitsarbeit und für das Berichtwesen werden je nach Bedarf weitere Stunden veranschlagt. Acht bis zwölf Wochen nach Beendigung des Projektes sollte es das Angebot eines Nachsorgetermins für die Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, entweder einzeln oder in der Gruppe, geben. Zwischen den Gruppentreffen ist es notwendig, Einzelgespräche anzubieten. Die Gruppensitzungen sollten regelmäßig in einem Intervall von 2-4 Wochen stattfinden. 

Kooperationen

Zur Umsetzung des Projektes empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit opferunterstützenden Einrichtungen (Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe, Selbsthilfekontaktstellen) und der regionalen Polizeibehörde (polizeiliche Kriminalprävention). 

Projektbeirat

Zur fachlichen Begleitung des Projekts empfiehlt es sich, einen Projektbeirat einzusetzen, der sich aus Personen des o.g. Kooperationskreises und einer Person aus der Wissenschaft zusammensetzt. 

 

II.2. Inhaltliche Umsetzung

Alle Gespräche basieren auf der methodischen Grundlage der systemisch-lösungsorientierten Therapie unter Einbeziehung traumapädagogischer Aspekte. Prozessorientiertes Arbeiten ist für die Umsetzung des Projektes unabdingbar und erfordert ein hohes Maß an Fachlichkeit, Professionalität und sorgfältigster Vorbereitung. In den Projektablauf fließen neueste Erkenntnisse aus der Viktimologie, Kriminologie und die Erfahrungen aus den bereits durchgeführten Projekte ein.

Die Personen, die Opfer einer Straftat wurden, haben die Möglichkeit, über ihr Erleben der Straftat und deren Auswirkungen zu sprechen. Die Inhaftierten sollen herangeführt werden, die Sichtweisen und Erfahrungen der anderen Teilnehmenden zu verstehen und dadurch Einsicht, Mitgefühl und Opferempathie zu entwickeln. Insgesamt wird durch den Gruppenprozess von allen Beteiligten ein Perspektivwechsel vorgenommen.

 

Einzelgespräche Inhaftierte

Anhand einer Sozialanamnese wird die Motivation der Täter und Täterinnenüber ihre Projektteilnahme und ihre Straftat besprochen. Teilnehmen können ausschließlich Inhaftierte, die Verantwortung für ihre Straftat übernehmen und psychisch stabil sind. Da auch das Begehen einer Straftat traumatisierend wirken kann, sollte auch hier der Fokus auf die individuellen Bewältigungsstrategien gelegt werden. Diese Gespräche werden von der Projektleitung gemeinsam mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Justizvollzugsanstalt geführt. 

Einzelgespräche Personen, die Opfer einer Straftat wurden

Anhand einer Trauma- und Sozialanamnese werden Erkenntnisse über die Motivation zur Teilnahme am Projekt, die psychische Stabilität, die Tatbewältigung und die Viktimisierungserfahrungen gewonnen. Teilnehmen können ausschließlich Personen, die psychisch stabil sind und über ein Selbstregulationsmanagement verfügen. Diese Gespräche werden von der Projektleitung gemeinsam mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Justizvollzugsanstalt und ggf. mit einer Person aus den Kooperationskreis geführt. 

 

Gruppentreffen Inhaftierte

Hier findet eine intensive Auseinandersetzung mit der Motivation zur Teilnahme an dem Projekt, der begangenen Tat und den noch andauernden Tatfolgen statt. Es erfolgt eine Vorbereitung auf die gemeinsamen Treffen durch die Ermittlung von Zielen, Bedürfnissen, Fragen und Befürchtungen in Bezug auf die gemeinsamen Treffen. 

 

Gruppentreffen Personen, die Opfer einer Straftat wurden und der Ehrenamtlichen aus der Gesellschaft

Hier findet ebenfalls eine intensive Auseinandersetzung mit der Motivation zur Teilnahme an dem Projekt, dem erlebten Tatgeschehen und den andauernden Tatfolgen statt. Unterschiedliche Perspektiven werden erarbeitet. Es erfolgt eine Vorbereitung auf die gemeinsamen Treffen durch die Ermittlung von Zielen, Bedürfnissen, Fragen und Befürchtungen in Bezug auf die gemeinsamen Treffen. Hier spielt insbesondere die Erarbeitung von inneren und äußeren Sicherheitsaspekten eine große Rolle.

 

Gemeinsame Treffen aller Personengruppen

Die gemeinsamen Treffen verlaufen nach einem festen Ablaufplan. Bei jedem gemeinsamen Treffen wird mindestens eine Tatgeschichte erzählt und reflektiert. Darüber hinaus können auch Gruppen- und/oder Paararbeit zu einem ausgewählten Thema stattfinden. 

Für Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, besteht die Möglichkeit über die Auswirkungen der erlittenen Straftat zu berichten. Sie haben die Möglichkeit, Fragen an die Inhaftierten zu stellen und begegnen somit Straftätern und Straftäterinnen in einem anderen Kontext und einem Sicherheit gebendem Setting. 

Für die Inhaftierten besteht die Möglichkeit, von ihren Straftaten (auch unter biografischen Gesichtspunkten) und deren Folgen auf ihr Leben zu erzählen. Sie können Fragen an die anderen Teilnehmenden stellen. Sie sollen dadurch die Auswirkungen ihres delinquenten Verhaltens verstehen und über dieses Verständnis die eigene Handlungsweise hinterfragen. Die Inhaftierten können so Verantwortung für ihr vergangenes und zukünftiges Handeln übernehmen. Sie erhalten die Möglichkeit Schuld- und Schamgefühle zu verarbeiten. 

Für ehrenamtlich Teilnehmende aus dem Gemeinwesen besteht die Möglichkeit, die gesellschaftliche Perspektive einzubringen. Sie lernen die Situation von Opfern und Tätern kennen und bringen gesellschaftliche Impulse in den Gruppenprozess ein. 

 

Projektkoordinierung 

Die gesamte Projektkoordinierung beinhaltet Terminierungen, Strukturierungen aller Vor- und Nachgespräche und die Moderation aller Gruppensitzungen. Es wird ein Projektplan erstellt und flankierend steht die Projektleiterin bei Bedarf den Fachkräften der Justizvollzugsanstalt beratend zur Seite, koordiniert den Projektbeirat, betreibt die Öffentlichkeitsarbeit und führt das Berichtwesen durch. Das Einbinden des regionalen Netzwerkes von opferunterstützenden Einrichtungen kann ebenfalls in ihren  Verantwortungsbereich allen. 

 

III. Mehrwert des Projektes

 

Erfahrungsbericht einer Teilnehmerin

 

 

(…) Heute ist die Abschlussveranstaltung in der JVA Oldenburg. Dieser Prozess hat uns alle verändert und war auf vielen Ebenen sehr gut für mich. In dieser Zeit habe ich auch gelernt und erfahren dürfen, dass mein innerer Schmerz überhaupt nichts mit der Person des Mörders meiner Tochter zu tun hat. Ich hatte dort im Hochsicherheitsgefängnis die Gelegenheit, mal alles vorzutragen, was ich im Zusammenhang mit dem Mord an meiner Tochter erlitten habe und bis heute erleiden muss. Das alles mal von Innen nach Aussen zu bringen, in den Raum zu stellen, es an der richtigen Adresse loswerden zu können, bei Personen, die es angeht, war echt heilsam, das konnte ich richtig spüren, auch wenn es mich viel Kraft und Mut gekostet hat. Schließlich hat mich dieser Prozess dahin geführt, dass ich alle meine Wunden und Verletzungen, über 70 Punkte, auf eine Schriftrolle bringen konnte: Der Schuldschein meines tiefen Leids. Diesen Schuldschein habe ich dann dort im Hochsicherheitsgefängnis gelassen. 

Es war gar nicht so leicht wie ich es gedacht hatte, ich hatte in diesem Moment wirklich das Gefühl, jetzt auch noch das Letzte zu verlieren, was mir noch von meiner Tochter geblieben war. Ja, die Gefühlswelt hat ein Eigenleben, das durfte ich da sehr deutlich spüren. Aber jetzt ist es vollbracht. (…) 

Beitrag im SWR Fernsehen „NACHTCAFE“ vom 20.11.2020/ Minute 24’55 https://www.ardmediathek.de/swr/video/nachtcafe/abschied-von-den-liebsten/swr-fernsehen/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEzNDkzODU/

„Restorative Justice“ Handlungskonzept

Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)

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