projektleitung • fortbildung • beratung
restorative justice
Seit 2016 sammle ich Erfahrungen in der Leitung und erfolgreichen Durchführung von Restorative Justice Projekten in Form eines moderierten Gruppendialoges in Justizvollzugsanstalten. Meine Arbeit als Restorative Justice Praktikerin und Trainerin entwickle ich stetig mit Fachkräften aus Praxis und Wissenschaft und im Rahmen von Fortbildungen weiter.
Bei meinem Konzept „Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)“ handelt es sich um ein Restorative Justice- Konzept zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung. Das Konzept basiert auf international anerkannten Ansätzen der Restorative Justice, die sich laut Forschung auch positiv auf die Legalbewährung von Strafgefangenen auswirkt. Es stellt einen Rahmen dar, der das traditionelle Strafrecht um die Perspektive der von Straftaten Betroffenen ergänzt. Durch die professionelle und kostengünstige Umsetzung im Strafvollzug kann das Konzept eine Lücke in der gesetzlichen Umsetzung der opferorientierten Vollzugsgestaltung schließen. Restorative Justice-Projekte schaffen für einen begrenzten Zeitraum einen Raum, in dem sich Opfer und Täter, die nicht an derselben Straftat beteiligt waren, geschützt und fachlich begleitet begegnen können, um Taten und Tatfolgen aufzuarbeiten.
Diese moderierten Gruppendialoge wurden bereits in Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich umgesetzt. In der konkreten Umsetzung in einer Justizvollzugsanstalt wird den Gefangenen ermöglicht sich mit den Tatfolgen für die Betroffenen von Straftaten auseinandersetzen. Dies kann zu einer nachhaltigen Veränderung in ihrem zukünftigen Denken und Handeln führen und die Wirkungsfaktoren für eine erfolgreiche Resozialisierung erhöhen. Für die teilnehmenden Betroffenen einer Straftat wird die Chance auf Tatbewältigung und eine Rückkehr in das Alltagsleben durch ihre Teilnahme an der Maßnahme erhöht; Heilung und Wiedergutmachung werden erfahren. Neben diese individuelle Ebene tritt eine gesellschaftliche, die die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft bzw. Gesellschaft fördern soll: Die von einer Straftat Betroffenen erfahren eine besondere Form der Rehabilitation und die Gefangenen werden als (zukünftige) Mitglieder einer sicheren Gesellschaft in ihrer Resozialisierung unterstützt. Ergänzt durch die Mitwirkung von interessierten Personen aus der Gesellschaft, die keine Straftaten erlitten oder begangen haben, ergibt sich eine weitere (gesellschaftliche) Perspektive. Sie ermöglichen den Betroffenen und Inhaftierten durch ihre Mitwirkung eine erweiterte Sicht auf ihr zukünftiges Handeln und Erleben.
Wenn Sie an meiner Arbeit interessiert sind, lade ich Sie herzlich ein, mein BoAS-Kurzkonzept hier herunterzuladen. Für weitere Informationen oder Buchungen als Referentin zum Thema Restorative Justice kontaktieren Sie mich bitte unter boas@daniela-hirt.de
Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass es bei der Projektdurchführung notwendig ist, eine externe, erfahrene Restorative Justice Projektleitung einzusetzen. Gemeinsam wird eine sorgfältige Auftragsklärung durchgeführt, um dem individuellen Bedarf der Justizvollzugsanstalt für die Durchführung des Restorative Justice- Projektes gerecht zu werden.
Wenn Sie ein Restorative Justice- Projekt in Ihrer Justizvollzugsanstalt durchführen möchten, dann unterstütze ich Sie dabei mit meiner fachlichen Expertise. So kann das Projekt erfolgversprechend geplant und ressourcenschonend gesteuert werden. Die Projektziele können qualitativ, termingerecht und im Kostenrahmen erreicht werden.
Bausteine meiner unterstützenden Tätigkeiten zur Umsetzung eines Restorative Justice- Projektes in Form eines moderierten Gruppendialoges im Strafvollzug sind:
Konzepterstellung und -fortschreibung
Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung
bei Akquise und Eignungsüberprüfung
von potenziellen Teilnehmenden
Vorbereitung
aller Vor- und Nachgespräche und aller Gruppensitzungen
in Kooperation mit den Fachdiensten
Moderation
aller Vor- und Nachgespräche und/oder aller Gruppensitzungen
in Kooperation mit den Fachdiensten
Beratung
• der Leitung zur institutionellen Einbindung des Projekts
• der Fachkräfte der Justizvollzugsanstalt
• der Fachkräfte der Kooperationsinstitutionen
Koordinierung
• und Einbindung regionaler Netzwerke von opferunterstützenden Einrichtungen
• und Einbindung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
• des Projektbeirats
Berichtwesen
Projektplanung
Auf dieser Grundlage kann ein Restorative Justice- Projekt in Ihrer Justizvollzugsanstalt erfolgreich umgesetzt werden.