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Restorative Justice im Strafvollzug: Zwischen fachlichem Anspruch, praktischer Erfahrung und institutionellen Grenzen

vor 3 Stunden
8 Min. Lesezeit
Foto: Privat
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Eine persönliche Stellungnahme zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung von Frau Dr.ⁱⁿ Katharina Leniger in ihrem Buch "Restorative Justice im Justizvollzug- Ethische Reflexionen für eine verantwortete Praxis" mit meinem Konzept „Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug“ (BoAS)"


Es ist eine besondere Erfahrung, das eigene Handlungskonzept, das aus jahrelanger praktischer Arbeit entstanden ist, in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung wiederzufinden. Plötzlich wird das, was ich gemeinsam mit Menschen in Justizvollzugsanstalten entwickelt, erprobt, reflektiert und weitergeführt habe, zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Analyse. Die eigene Arbeit wird aus einer anderen Perspektive betrachtet, eingeordnet, gewürdigt und kritisch hinterfragt.

Und genau das halte ich für notwendig. Ich bin Frau Dr.ⁱⁿ Katharina Leniger zutiefst dankbar, dass sie meine Restorative Justice-Arbeit im Strafvollzug auf der Grundlage meines Rahmenkonzeptes "Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)" mit einbezogen und kritisch gewürdigt hat in ihrer Veröffentlichung. Restorative Justice-Verfahren brauchen eine wissenschaftliche Auseinandersetzung, die über die Beschreibung gelungener Begegnungen hinausgeht. Sie muss sich auch mit den Widersprüchen, Grenzen und Risiken beschäftigen, die entstehen, wenn restorative Grundsätze auf die Bedingungen des Strafvollzugs treffen. Die wissenschaftliche Arbeit von Katharina Leniger geht dabei weit über die Untersuchung einzelner Restorative Justice-Verfahren hinaus. Sie beschäftigt sich mit den gerechtigkeitstheoretischen und sozialethischen Grundlagen von Restorative Justice, mit unterschiedlichen Vorstellungen von Strafe und Resozialisierung sowie mit der Frage, welche Möglichkeiten und Grenzen restorative Verfahren innerhalb des bestehenden Strafvollzugssystems haben. Untersucht werden insbesondere der Täter-Opfer-Ausgleich und mein Handlungskonzept BoAS. Darüber hinaus setzt sich die Arbeit mit den institutionellen Rahmenbedingungen des Strafvollzugs, Fragen professioneller Verantwortung, Machtverhältnissen und ethischen Konflikten auseinander. Auch die Begriffe Heilung, Vergebung und Versöhnung werden kritisch betrachtet. Im Ausblick wird schließlich die grundsätzliche Frage aufgeworfen, inwieweit Freiheitsentzug seinen angestrebten Zielen tatsächlich gerecht wird und welche anderen Antworten auf Straftaten denkbar wären. Diese Themen verdienen jeweils eine eigene Auseinandersetzung. Für diesen Blogbeitrag greife ich bewusst diejenigen Aspekte heraus, die mich als Entwicklerin und Praktikerin von BoAS und aufgrund meiner langjährigen Arbeit mit den Restorative Justice-Kreisdialogen besonders beschäftigen.


Seit 2016 beschäftige ich mich in meiner praktischen Arbeit mit der Frage, wie die Perspektiven und Bedürfnisse von Menschen, die von Straftaten betroffen sind, im Strafvollzug berücksichtigt werden können. Daraus ist mein Handlungskonzept „Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug“ (BoAS) entstanden. In verschiedenen Justizvollzugsanstalten habe ich auf dieser Grundlage gemeinsam mit den jeweiligen Fachdiensten Restorative Justice-Kreisdialoge auf der Grundlage meines Rahmenkonzeptes entwickelt und durchgeführt. Die wissenschaftliche Untersuchung von Katharina Leniger beschreibt BoAS als ein Verfahren, bei dem sich inhaftierte Tatverantwortliche und Menschen, die von anderen Straftaten betroffen sind, begegnen. Hinzu kommen Menschen aus der Zivilgesellschaft, die selbst weder unmittelbar von den jeweiligen Straftaten betroffen noch für diese verantwortlich sind. Soweit so richtig!

Diese besondere Zusammensetzung ist für mich fachlich bedeutsam. Sie ermöglicht Begegnungen, die sich nicht auf die konkrete Tat und die daran beteiligten Personen beschränken. Tatbetroffene können ihre Erfahrungen, Verletzungen und Fragen einbringen, ohne der Person gegenüberzusitzen, die ihnen das Leid zugefügt hat. Das ist insofern sehr praktikabel, weil viele Betroffene nicht der Person gegenübersitzen möchten, der ihr:ihm etwas angetan hat und/oder einige Tatverantwortliche weder gefasst sind oder Interesse haben mit den Menschen zu sprechen, denen sie Leid angetan haben. Inhaftierte können sich mit den Auswirkungen von Straftaten auseinandersetzen und Menschen begegnen, deren Erfahrungen sie möglicherweise erstmals in dieser Unmittelbarkeit hören.

Dabei entstehen Gespräche, die sich weder planen noch in ihren Ergebnissen vorhersagen lassen. Die Untersuchung von Katharina Leniger würdigt insbesondere die traumapädagogische Ausrichtung, die intensive Vorbereitung der Beteiligten und die unabhängige externe Prozesskoordination. Zugleich werden der hohe zeitliche und personelle Aufwand sowie die Schwierigkeiten einer dauerhaften Verankerung im Strafvollzug kritisch betrachtet. Diese Einschätzungen kann ich aus meiner Praxis gut nachvollziehen. Die Vorbereitung eines RJ- Kreisdialoges nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Es braucht mehrere Einzelgespräche, getrennte Gruppentreffen, eine sorgfältige Einschätzung der individuellen Voraussetzungen und die kontinuierliche Zusammenarbeit von Externer und den Fachdiensten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Die Beteiligten müssen wissen, worauf sie sich einlassen, welche Möglichkeiten der Prozess eröffnet und wo seine Grenzen liegen. Vor allem müssen sie jederzeit die Möglichkeit haben, Nein zu sagen. Freiwilligkeit ist im Strafvollzug allerdings keine einfache Voraussetzung. In einer Institution, die durch Regeln, Abhängigkeiten und Machtverhältnisse geprägt ist, muss immer wieder überprüft werden, wie frei eine Entscheidung tatsächlich getroffen werden kann. Welche Erwartungen verbinden Inhaftierte mit ihrer Teilnahme? Welche unausgesprochenen Hoffnungen bestehen möglicherweise auf vollzugliche Vorteile? Wie verhindern wir, dass Menschen sich verpflichtet fühlen, persönliche Erfahrungen preiszugeben? Auch bei Tatbetroffenen reicht es nicht aus, eine formale Einwilligung einzuholen. Ihre Sicherheit, ihre Grenzen und ihre Entscheidungsfreiheit müssen während des gesamten Prozesses berücksichtigt werden. Die wissenschaftliche Untersuchung beschäftigt sich mit der Gefahr einer erneuten Viktimisierung und hebt die Bedeutung der sorgfältigen Vorbereitung hervor. Ich halte diesen Aspekt für mehr als richtig. Allerdings möchte ich einen Gedanken ergänzen: Psychische Stabilität darf aus meiner Sicht nicht mit der Abwesenheit von Verletzlichkeit gleichgesetzt werden. Menschen können durch eine Straftat schwer belastet sein und dennoch über die Fähigkeit verfügen, ihre Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und selbst bestimmt über eine Teilnahme zu entscheiden.

Gerade deshalb braucht es eine differenzierte fachliche Einschätzung, die individuelle Ressourcen ebenso berücksichtigt wie mögliche Belastungsreaktionen. In der Regel benutzen wir hier Traumafolgestörungsbögen und bieten an, dass Unterstützer:innen jederzeit bei allen Treffen dabei sein können.


Ein Gedanke, der mich in meiner Arbeit immer wieder beschäftigt, ist die Frage nach der Augenhöhe: In Restorative Justice- Verfahren und im Allgemeinen wird häufig von gleichberechtigter Begegnung gesprochen. Doch allein dadurch, dass Menschen gemeinsam in einem Kreis sitzen, entsteht aus meiner Sicht noch keine Augenhöhe.

Die Beteiligten bringen unterschiedliche Erfahrungen, Handlungsmöglichkeiten, gesellschaftliche Positionen und Verletzungen/Betroffenheiten mit. Im Strafvollzug kommen institutionelle Machtverhältnisse hinzu. Die einen können die Anstalt nach dem Gespräch verlassen, die anderen bleiben dort. Manche Menschen können ihre Gedanken leicht formulieren, andere verlieren unter Belastung möglicherweise ihre Sprache.

Diese Unterschiede verschwinden auch nicht durch eine bestimmte Rahmung.

Als Prozessverantwortliche sehe ich meine Aufgabe deshalb auch darin, solche Ungleichheiten wahrzunehmen und Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen gehört werden können. Dazu gehört, Grenzen zu achten, Schweigen auszuhalten und aufmerksam dafür zu bleiben, wer im Gespräch wie viel Raum einnimmt. Die wissenschaftliche Untersuchung von Dr.ⁱⁿ Katharina Leniger verweist auf die Bedeutung der externen, unabhängigen Koordination. Diesen Aspekt halte ich für besonders wichtig. Ich arbeite mit den Fachdiensten der Justizvollzugsanstalten eng zusammen und schätze deren fachliche Kompetenz. Gleichzeitig eröffnet mir meine freiberufliche Position einen anderen Blick auf die Institution. Ich bin nicht in die vollzuglichen Hierarchien eingebunden und kann Fragen stellen, die innerhalb einer Organisation möglicherweise schwerer anzusprechen sind. Darüber habe ich in einem anderen Blogbeitrag bereits ausführlich etwas geschrieben. Diese Unabhängigkeit ist allerdings kein Selbstzweck. Sie verpflichtet mich ebenso dazu, meine eigene Rolle, meine Entscheidungen und meinen Einfluss auf den Prozess kritisch zu reflektieren.


Die wissenschaftliche Untersuchung beschreibt positive Erfahrungen aus meinen bisherigen Projekten. Beteiligte berichten von Entlastung, Perspektivwechseln und einer veränderten Auseinandersetzung mit den Folgen von Straftaten. Gleichzeitig wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bisherigen Erkenntnisse keine ausreichende Grundlage bieten, um langfristige Wirkungen wissenschaftlich gesichert nachzuweisen.

Diese Unterscheidung ist mir wichtig. Aus meiner praktischen Arbeit kenne ich Begegnungen, in denen Menschen Fragen stellen konnten, die sie lange beschäftigt haben. Ich habe erlebt, wie Inhaftierte über Verantwortung gesprochen haben und wie Tatbetroffene ihre Erfahrungen in einen gesellschaftlichen Zusammenhang stellen konnten. Solche Prozesse können für die Beteiligten bedeutsam sein. jeder Kreis war berührend, wahrhaftig und bedeutsam für alle Beteiligten. Aber was genau bleibt davon nach einigen Monaten oder Jahren? Welche Veränderungen lassen sich tatsächlich auf die Teilnahme zurückführen? Welche Wirkungen zeigen sich möglicherweise erst später? Und welche Erfahrungen machen Menschen, für die ein solcher Prozess weniger hilfreich war?

Wir brauchen eine wissenschaftliche Begleitung, die auch diesen Fragen nachgeht.

Wir haben zwar immer Rückmeldebögen ausgegeben, doch hier liegt die Rückgabe bei ca. 50%. Dabei sollten wir sorgfältig unterscheiden, welche Wirkungen wir überhaupt erwarten dürfen. Restorative Justice- Verfahren werden im Strafvollzug häufig mit Resozialisierung und Rückfallprävention begründet. Das sind nachvollziehbare Anliegen und auch meine Anliegen. Wenn die Wirksamkeit restorativ ausgerichteter Maßnahmen jedoch ausschließlich an Rückfallquoten gemessen wird, geraten andere Erfahrungen und Bedürfnisse aus dem Blick. Was bedeutet es für einen tatbetroffenen Menschen, endlich mit seinen:ihren Fragen gehört zu werden? Welche Bedeutung hat es, wenn ein:e Inhaftierte:r Verantwortung übernimmt, ohne dass sich dies unmittelbar in einer messbaren Veränderung seines Verhaltens niederschlägt? Ich halte es für problematisch, solche Erfahrungen nur dann als bedeutsam anzuerkennen, wenn sie sich in institutionell erwünschten Ergebnissen niederschlagen.


Mich beschäftigt auch die Frage, unter welchen institutionellen Bedingungen restorative Prozesse überhaupt gelingen können. Die wissenschaftliche Untersuchung von frau Leniger benennt Personalengpässe, fehlende zeitliche Ressourcen, organisatorische Schwierigkeiten und die Abhängigkeit von einzelnen engagierten Personen. Auch die langfristige Finanzierung und strukturelle Verankerung werden kritisch betrachtet.

Diese Schwierigkeiten kenne ich aus der Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten. und auch Dr.ⁱⁿ Judith Albrecht hat dazu etwas geschrieben als sie einen RJ- Kreisdialog z.T. in Oldenburg begleitet hat. Restorative Justice braucht Menschen, die bereit sind, sich auf einen Prozess einzulassen, dessen Verlauf und Ergebnis nicht vollständig kontrollierbar sind. Gleichzeitig ist der Strafvollzug eine Institution, in der Sicherheit, Zuständigkeiten, Hierarchien und geregelte Abläufe den Alltag bestimmen. Daraus entstehen Spannungen, die sich durch das Engagement einzelner Fachkräfte allein nicht auflösen lassen.

Ich erlebe immer wieder, wie wichtig die Unterstützung durch Anstaltsleitungen und Fachdienste ist. Ebenso wichtig ist es, dass Mitarbeitende die Grundgedanken von Restorative Justice kennenlernen (wenn sie es noch nicht wissen) und Gelegenheit erhalten, sich mit der eigenen Haltung auseinanderzusetzen. Ein Kreisdialog kann nicht stellvertretend für eine gesamte Institution deren Kultur verändern. Dennoch können solche Begegnungen Fragen aufwerfen, die über den einzelnen Prozess hinausreichen. Wie sprechen wir im Strafvollzug über die Menschen, die durch Straftaten verletzt wurden? Welche Vorstellungen von Verantwortung prägen unsere Arbeit? Welchen Raum geben wir den Erfahrungen der Inhaftierten, ohne die Folgen ihrer Taten aus dem Blick zu verlieren?

Und wie gehen wir als Fachkräfte selbst mit Macht, Verletzlichkeit und Grenzen um? (Ich bin froh, dass ich mit Rhianon Williams und AMEE in Spanien tolle Kooperationspartnerin gefunden habe, wo wir uns mit dem Projekt "Common Ground" genau mit diesen Aspekten für ein Jahr beschäftigen dürfen- dazu in einem weiteren Blogbeitrag mehr).


Besonders angesprochen hat mich die sozialethische Auseinandersetzung mit dem Begriff der Versöhnung im weiteren Verlauf des Buches. Frau Dr.ⁱⁿ Katharina Leniger hinterfragt, ob Versöhnung tatsächlich als Ziel restorativ ausgerichteter Verfahren verstanden werden sollte und ob mit diesem Anspruch nicht Erwartungen verbunden sind, die den Erfahrungen schwerer Verletzungen unangemessen werden können. Diese kritische Perspektive teile ich zu 100%. In meiner RJ- Arbeit ist Versöhnung absolut kein vorgegebenes Ziel. Ebenso wenig erwarte ich Vergebung. Menschen, die von Straftaten betroffen sind, müssen niemandem vergeben, um einen für sich hilfreichen Weg im Umgang mit dem Erlebten zu finden. Auch Tatverantwortliche haben keinen Anspruch auf Vergebung. Ein Mensch kann Verantwortung für sein Handeln übernehmen, ohne dass die betroffene Person ihm vergibt. Eine tatbetroffene Person kann Entlastung erfahren, ohne den Kontakt zur verantwortlichen Person zu suchen. Und ein Gespräch kann bedeutsam sein, obwohl Fragen offenbleiben und Widersprüche bestehen bleiben. Gerade diese Offenheit gehört für mich zum fachlichen Anspruch von Restorative Justice.


Die wissenschaftliche Betrachtung meines BoAS-Konzeptes durch Dr.ⁱⁿ Katharina Leniger empfinde ich als Anregung, die eigene Arbeit erneut zu hinterfragen. Sie macht sichtbar, welche fachlichen Überlegungen hinter den RJ- Kreisdialogen stehen, welche Chancen sich aus der besonderen Zusammensetzung der Beteiligten ergeben und an welchen Stellen wir genauer hinschauen müssen. Einige Einschätzungen würde ich aus meiner praktischen Erfahrung weiter differenzieren und ergänzen. Das betrifft insbesondere die Bedeutung psychischer Stabilität, die Frage nach den tatsächlichen Wirkungen und die institutionellen Voraussetzungen für eine längerfristige Umsetzung.


Ich wünsche mir, dass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Restorative Justice im Strafvollzug fortgesetzt wird und dabei die Erfahrungen aller Beteiligten stärker einbezogen werden. Auch die Perspektiven der Fachkräfte, die solche Prozesse vorbereiten und begleiten, verdienen Aufmerksamkeit. Es wäre wirklich toll, wenn sich ein:e Professor:in finden würde, die Lust hat mit ihrem Team einen RJ-Dialog mit eben diesen Fragestellungen zu begleiten.....


Seit Beginn meiner Arbeit beschäftigt mich, wie Menschen nach schweren Verletzungen und Straftaten miteinander ins Gespräch kommen können, welche Voraussetzungen sie dafür benötigen und wo Begegnung an ihre Grenzen stößt. Die Erfahrungen aus den bisherigen Kreisdialogen haben meine fachliche Haltung geprägt. Zugleich haben sie neue Fragen aufgeworfen. Ich möchte diese Fragen weiterhin gemeinsam mit Tatbetroffenen, Tatverantwortlichen, Menschen aus der Zivilgesellschaft, Fachkräften des Justizvollzugs und der Wissenschaft bearbeiten. Denn auch ein Handlungskonzept wie das meine, das sich in der Praxis bewährt hat, muss aus meiner Sicht offenbleiben für Kritik, neue Erkenntnisse und Veränderungen.



 
 
 

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