top of page

projektleitung • fortbildung • beratung

Bildschirmfoto 2021-06-24 um 13.21.03.png

Restorative Justice und Würde im Strafvollzug: Wenn Betroffenenorientierung einen sicheren Raum bekommt.

vor 5 Tagen
4 Min. Lesezeit
Foto: Privat
Foto: Privat

Mein Artikel über meine Arbeit über Würde und Restorative Justice (Kreisdialoge) ist am 18.09.26 auf dem Portal der Gefängnisseelsorge erschienen. Das freut mich nicht nur, weil ich meine Erfahrungen aus der Praxis teilen kann, sondern auch, weil damit ein Thema in den Blick rückt, das mir seit vielen Jahren am Herzen liegt: die Würde von Menschen, die Straftaten erlebt haben, und von Menschen, die Straftaten begangen haben. Erstmals erschienen ist der Artikel in seiner reinsten Form im Spektrum Mediation Heft 99/25.



Ich freue mich über diese Veröffentlichung und möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Michael King, Gefängnisseelsorger in der JVA Herford und Redakteur des Portals Gefängnisseelsorge, bedanken. Danke, Michael, dass du diesem Thema Raum gibst und dazu beiträgst, dass Restorative Justice und die Frage nach einem würdevollen Umgang miteinander auch im Kontext des Strafvollzugs öffentlich diskutiert werden.


Was bedeutet Würde, wenn ein Mensch eine Straftat erlebt hat? Wenn Sicherheit verloren gegangen ist, Fragen offenbleiben und die Folgen einer Tat das eigene Leben nachhaltig verändern? Und was bedeutet Würde für einen Menschen, der eine Straftat begangen hat und dafür inhaftiert ist? Ein Mensch, der Verantwortung für sein Handeln übernehmen muss, ohne auf seine Tat reduziert zu werden?

Diese Fragen stehen im Zentrum meiner Arbeit mit Restorative Justice Kreisdialogen im Strafvollzug. Das staatliche Strafverfahren ist notwendig. Es klärt rechtliche Verantwortung und bildet die Grundlage für eine strafrechtliche Reaktion. Doch die persönlichen Fragen, die nach einer Straftat entstehen, lassen sich nicht immer durch ein Urteil beantworten. Was ist mir geschehen? Welche Folgen hat die Tat für mein Leben? Werden meine Erfahrungen gesehen und ernst genommen? Und wie kann ein Mensch, der anderen Schaden zugefügt hat, beginnen, sich mit den Folgen seines Handelns auseinanderzusetzen?

Restorative Justice eröffnet einen zusätzlichen Raum, in dem solche Fragen Platz haben können. Nicht als Ersatz für das Strafrecht und nicht als Relativierung von Veranwortung, sondern als Ergänzung, die Menschen, Bedürfnisse und Tatfolgen in den Mittelpunkt stellt.


Mit meinem Konzept „Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)“ entwickle und begleite ich seit 2016 Restorative Justice Prozesse in Justizvollzugsanstalten und berate Institutionen.


In den Kreisdialogen begegnen sich Inhaftierte, Betroffene von Straftaten und Menschen aus der Gesellschaft, die weder tatbetroffen noch tatverantwortlich sind. Die Teilnehmenden haben nicht dieselbe Straftat miteinander erlebt. Es geht also nicht um eine direkte Begegnung zwischen einer geschädigten Person und der Person, die ihr konkret Schaden zugefügt hat. Diese Unterscheidung ist wesentlich. Sie ermöglicht einen Dialog über Tatfolgen, Verantwortung, Verletzlichkeit und gesellschaftliches Zusammenleben, ohne Betroffene einer unmittelbaren Konfrontation mit der jeweils verantwortlichen Person auszusetzen.

Die gemeinsamen Treffen werden sorgfältig vorbereitet. Freiwilligkeit, psychologische Sicherheit, ein traumasensibler Rahmen und eine professionelle Prozessbegleitung sind zentrale Voraussetzungen. Die Teilnahme ist selbstbestimmt; niemand muss persönliche Erfahrungen offenlegen oder einen bestimmten Weg der Verarbeitung einschlagen. Betroffene erhalten Raum, ihre Erfahrungen und die Folgen erlebter Straftaten auszudrücken. Inhaftierte können sich mit den Auswirkungen von Straftaten beschäftigen und Verantwortung übernehmen. Die beteiligten Menschen aus der Gesellschaft bringen eine weitere Perspektive ein und machen deutlich, dass Straftaten nicht nur einzelne Personen betreffen, sondern auch das soziale Miteinander.


Für mich bedeutet Restorative Justice nicht, Schuld, bzw. Verantwortung aufzulösen oder Konsequenzen infrage zu stellen. Es geht darum, Verantwortung über die bloße Anerkennung einer strafrechtlichen Verurteilung hinaus zu ermöglichen. Verantwortung wird dort konkret, wo Menschen sich mit den Folgen ihres Handelns auseinandersetzen können. Wo sie zuhören, Fragen aushalten und andere Perspektiven wahrnehmen. Wo nicht vorgegeben wird, was jemand fühlen oder sagen muss, sondern ein geschützter Rahmen entsteht, in dem eine ernsthafte Auseinandersetzung möglich wird. Gleichzeitig darf die Perspektive der Betroffenen nicht hinter dem Resozialisierungsauftrag des Strafvollzugs verschwinden. Ihre Verletzungen, Bedürfnisse und Fragen verdienen Aufmerksamkeit, unabhängig davon, ob sie bereit sind, sich auf einen Dialog einzulassen.


Würde ist dabei kein Privileg, das man sich durch richtiges Verhalten verdienen muss. Sie ist jedem Menschen eigen. Sie anzuerkennen bedeutet jedoch nicht, jedes Verhalten gutzuheißen. Im Gegenteil: Gerade wenn wir Menschen als verantwortungsfähige Personen ernst nehmen, können wir ihnen zutrauen, sich mit dem eigenen Handeln und dessen Folgen auseinanderzusetzen.


Die Umsetzung von Restorative Justice im Strafvollzug gelingt nicht allein durch ein Konzept. Sie braucht Menschen, die bereit sind, neue Wege zu erproben, institutionelle Grenzen zu reflektieren und unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammenzubringen.


In meiner Arbeit erlebe ich immer wieder, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalten ist. Sozialer Dienst, Psychologischer Dienst und Seelsorge können mit ihren jeweiligen Erfahrungen und Kompetenzen dazu beitragen, solche Prozesse verantwortungsvoll zu gestalten.

Dafür braucht es Offenheit, Zeit und geeignete Rahmenbedingungen. Und es braucht die Bereitschaft, Menschen auch dort in ihrer Würde wahrzunehmen, wo gesellschaftliche Zuschreibungen häufig den Blick bestimmen.

Dass die Gefängnisseelsorge diesen Fragen mit einer eigenen Veröffentlichung Raum gibt, begrüße ich sehr. Der Austausch zwischen Praxis, Seelsorge, Wissenschaft und Justiz ist wichtig, damit Restorative Justice nicht nur ein fachliches Konzept bleibt, sondern als konkrete Möglichkeit im Strafvollzug weiterentwickelt werden kann. Mein herzlicher Dank gilt deshalb Michael King für die Veröffentlichung und dafür, dass er diesen Themen eine Öffentlichkeit gibt. Ich wünsche mir, dass der Beitrag weitere Gespräche anstößt, neue Verbindungen entstehen lässt und dazu ermutigt, betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug gemeinsam weiterzudenken. Denn hinter jeder Straftat stehen Menschen und Lebensgeschichten. Die Anerkennung ihrer Würde, die ernsthafte Auseinandersetzung mit Verletzungen und die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, gehören für mich zu einer Justiz, die nicht bei der Bestrafung stehen bleibt.



 
 
 

Kommentare


bottom of page