Online-Fortbildungen und Vorträge per Video sind für mich längst Standard. Laut dem BGH braucht jede noch so kleine Fortbildung nun eine Zulassung.
- Daniela Hirt
- 17. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juni 2025 entschieden, dass viele Online-Coachings, Mentorings und Fortbildungen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/ (Quelle für den folgenden Inhalt)
Das bedeutet: Verträge über solche Angebote sind nichtig, wenn sie nicht vorher von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) behördlich zugelassen wurden. Teilnehmende können in diesem Fall ihr Geld zurückfordern, auch nachträglich. Außerdem begehen Anbieter:innen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne Zulassung arbeiten. Das Gesetz greift immer dann, wenn gegen Bezahlung Wissen oder Fähigkeiten vermittelt werden, die räumlich getrennt (z. B. online) stattfinden und es irgendeine Form von Lernerfolgskontrolle oder Feedback-Möglichkeit gibt. Schon die Möglichkeit, dass Teilnehmende Fragen stellen können, reicht nach Ansicht des BGH aus. Besonders brisant: Das FernUSG gilt nicht nur für Privatpersonen (B2C), sondern auch für Geschäftskunden (B2B). Damit sind praktisch alle Anbieter betroffen, die Online-Kurse, Schulungen oder Beratungen entgeltlich anbieten. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht, selbst kurze oder günstige Kurse können darunter fallen. Unklar bleibt, ob rein synchrone Angebote (z. B. ein einmaliges Online-Live-Seminar ohne Aufzeichnung) ebenfalls genehmigungspflichtig sind. Rechtssicherheit gibt es dafür nicht, sodass Anbieter:innen aktuell ein Risiko eingehen. Die Zulassung ist zwar möglich, aber mit Aufwand und Kosten (oft mehrere tausend Euro) verbunden, was gerade bei einmaligen Veranstaltungen kaum wirtschaftlich ist. Für mich als Kleinunternehmerin heißt das: Wer Online-Angebote macht, muss das eigene Geschäftsmodell kritisch prüfen. Andernfalls drohen Rückzahlungsforderungen, Bußgelder und Vertrauensverlust.
Meine Checkliste als Kleinunternehmerin
✅ Angebot prüfen
Vermittle ich gegen Bezahlung Wissen oder Fähigkeiten?
Erfolgt das überwiegend online (räumlich getrennt)?
Haben Teilnehmende die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Feedback zu bekommen?
➡️ Wenn ja: sehr wahrscheinlich Zulassungspflicht nach FernUSG.
✅ Zielgruppe prüfen
Sind meine Kund:innen Privatpersonen ? → auf jeden Fall erfasst.
Sind meine Kund:innen Unternehmer:innen? → auch erfasst!
✅ Form des Angebots prüfen
Einmaliges Live-Webinar (ohne Aufzeichnung)? → unsicher, Risiko besteht.
Videokurs, Mentoring-Programm, wiederkehrende Online-Schulung? → klar zulassungspflichtig.
Einzelcoaching? → unklar, aber potenziell betroffen.
✅ Rechts- und Finanzrisiken einschätzen
Verträge ohne Zulassung sind nichtig → Rückzahlung möglich.
Ordnungswidrigkeit möglich → Bußgeldrisiko.
Image- und Vertrauensverlust bei Kund:innen denkbar.
✅ Handlungsoptionen
Zulassung bei der ZFU beantragen (kostet Zeit & Geld, lohnt sich bei wiederholten Kursen).
Angebote so gestalten, dass sie rein beratend / nicht als „Lehrgang“ erscheinen.
Preise & Formate anpassen (z. B. kostenlose Impulse + kostenpflichtige Beratung).
Rechtlich beraten lassen, bevor neue Kurse gelauncht werden.
Mit meinen Angeboten bin ich momentan noch "safe", ich hoffe darauf, dass die gesetzgeberische Klarstellung bald kommt








