Rahmenkonzept „Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)“: Warum die Umsetzung von Restorative Justice-Kreisdialogen im Strafvollzug externe Fachlichkeit benötigt.
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Zur Bedeutung unabhängiger Fachlichkeit bei der Umsetzung von Kreisdialogen im Strafvollzug: Restorative Justice-Kreisdialoge im Strafvollzug sollten grundsätzlich durch externe, spezifisch ausgebildete Fachpersonen mit durchgeführt werden. Dies ist kein Misstrauen gegenüber dem Vollzugspersonal, sondern eine fachliche Schutz- und Qualitätsanforderung und auch Ergebnis meiner Erfahrungen aus mittlerweile 10 Jahren Erfahrung als RJ- Praktikerin und Fortbildnerin.
Gerade im Strafvollzug bestehen erhebliche institutionelle Machtasymmetrien: Inhaftierte befinden sich in einem strukturellen Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der Institution, während Betroffene von Straftaten häufig mit Angst, Kontrollverlust, Wut, Trauer oder Traumafolgen in den RJ- Prozess eintreten. Restorative Justice lebt jedoch von Freiwilligkeit, Sicherheit, Vertrauen, Vertraulichkeit und der aktiven Beteiligung aller Betroffenen.[1] Auch internationale Standards betonen die Bedeutung unabhängiger, geschulter und allparteilicher Prozessbegleitung.[2]
Nach Howard Zehr stehen im Zentrum von Restorative Justice nicht primär Regelverletzung und Bestrafung, sondern emotionaler/psychischer/physischer Schaden, Bedürfnisse und daraus entstehende Verantwortlichkeiten.[3] Betroffene von Straftaten, tatverantwortliche Personen und die Gemeinschaft sollen dabei als zentrale Beteiligte eines gemeinsamen Aufarbeitungsprozesses verstanden werden. Genau hier knüpft Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS) an: Das Konzept schafft einen strukturierten, geschützten Raum, in dem Tatfolgen, Betroffenenperspektiven und Verantwortungsübernahme im Vollzug sichtbar und bearbeitbar werden können.
Wenn solche RJ- Kreisdialoge ausschließlich durch Personen durchgeführt werden, die selbst Teil der Vollzugsinstitution sind, können erhebliche Risiken entstehen. Inhaftierte könnten den Prozess als Bestandteil von Behandlung, Bewertung oder Vollzugsplanung wahrnehmen und sich entsprechend angepasst, strategisch oder gehemmt verhalten. Sie wären dann zu 100% in ihrer Rolle des "Vollzugs- Avatar" (Danke an Frau Professor Christine Graebsch von der FH Dortmund für diese Begrifflichkeit!) Betroffene wiederum könnten Zweifel entwickeln, ob ihre Perspektive tatsächlich unabhängig geschützt wird oder institutionelle Interessen unbewusst Einfluss auf den Prozess nehmen. Dadurch wird die notwendige Offenheit und Authentizität der Dialoge gefährdet. Hinzu kommen mögliche Rollenkonflikte: Vollzugsmitarbeitende übernehmen gleichzeitig sichernde, kontrollierende, dokumentierende oder behandlungsbezogene Funktionen. Diese institutionellen Rollen lassen sich nur begrenzt mit der allparteilichen und prozessoffenen Haltung vereinbaren, die restorative Verfahren benötigen.[4] Besonders bei schweren Gewalttaten und traumatischen Erfahrungen braucht es zudem eine traumasensible Rahmung, die Sicherheit, Wahlmöglichkeiten, Transparenz, Kooperation und emotionale Stabilisierung gewährleistet. Restorative Prozesse insbesondere im Kontext schwerer Gewalt erfordern hohe fachliche Anforderungen an Vorbereitung, Schutz der Beteiligten und Prozessgestaltung. Fehlende Unabhängigkeit, unzureichende Vorbereitung oder institutioneller Druck können das Risiko von Retraumatisierungen oder sekundären Belastungen erhöhen.[5] Externe Fachpersonen bringen deshalb eine notwendige professionelle Distanz in den Prozess ein. Sie können den Dialograum unabhängig halten, Machtasymmetrien reflektieren, Betroffene stärken und zugleich tragfähige Kommunikationsräume zwischen allen Beteiligten ermöglichen. Entscheidend ist dabei nicht ein Gegeneinander von Vollzug und externen Fachkräften, sondern eine professionelle Kooperation: Der Vollzug stellt Sicherheit, organisatorische Einbindung und Kontinuität bereit; externe erfahrene Fachpersonen sichern Prozessqualität, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit und betroffenenorientierte Ausrichtung.
Für BoAS bedeutet das: Restorative Justice-Kreisdialoge im Strafvollzug benötigen sowohl institutionelle Einbettung als auch unabhängige fachliche Prozessbegleitung. Gerade diese Kombination schützt davor, Restorative Justice- Verfahren wie die der Kreisdialoge auf ein internes Behandlungs- oder Steuerungsinstrument zu reduzieren. Stattdessen bleibt Restorative Justice das, was sie ihrem Kern nach sein sollte: ein geschützter Raum für Anerkennung von Leid, Verantwortungsübernahme, Begegnung und die langsame Wiederherstellung von Vertrauen.
Quellen und Fußnoten:
[1] Council of Europe. (2018). Recommendation CM/Rec(2018)8 concerning restorative justice in criminal matters. Strasbourg: Council of Europe.
[2] European Forum for Restorative Justice. (2021). Values and Standards for Restorative Justice Practices. Leuven: EFRJ.
[3] Zehr, H. (2015). Changing lenses: Restorative justice for our times (25th anniversary ed.). Scottdale, PA: Herald Press.
[4] Affolter, N. (2020). Restorative Justice im Strafvollzug: Möglichkeiten und Herausforderungen institutioneller Umsetzung. Universität Bern.
[5] Christen, C. (2021). Restaurative Justiz im Kontext schwerer Gewalt: Chancen, Risiken und Anforderungen an die Praxis. Zürich: Schweizer Kompetenzzentrum für Justizvollzug









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